• Zuletzt aktualisiert: 02.11.2025

Aktenzeichen: 8 K 10-25‍

Grundstück, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 15.09.2025 00:09

Termin

Montag, 01. Dezember 2025, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

15749 Mittenwalde

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen

Verkehrswert

9.050,00 EUR

Grundbuch

Mittenwalde, Blatt 182 BV-Nr. 34

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mittenwalde Blatt 182 BV Nr. 34

Gemarkung Mittenwalde, Flur 15, Flurstück 121
Landwirtschaftsfläche, Unland, Nasse Heide
Größe: 12.940 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Die unbebaute Landwirtschaftsfläche im Landschaftsschutzgebiet Notte-Niederung hat eine Größe von 12.940 m², wovon eine Teilfläche von 8.820 m² als Ackerland verpachtet ist. Das Versteigerungsobjekt ist umgeben von weiteren Landwirtschaftsflächen.

Verkehrswert: 9.050,00 €

Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich
.

Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen in der Versteigerungsabteilung vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 06.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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