• Zuletzt aktualisiert: 04.02.2026

Aktenzeichen: K 0046/2025‍

Gewerbeobjekt, Sonstiges, Sonstiges Teileigentum, Wohnen/Gewerbe
Letzte Aktualisierung: 16.01.2026 09:01

Termin

Montag, 16. März 2026, 08:30 Uhr

Objekt und Lage

Nähe Siemensstraße + Dieselstraße 5, 95168 Marktleuthen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012

Verkehrswert

25.700,00 Euro

Grundbuch

Amtsgerichts Wunsiedel von Marktleuthen, Blatt 2893

Beschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Marktleuthen

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

SE-Nr.

Sondernutzungsrecht

Blatt

11,56/100

Miteigentumsanteil

1

unbebaute Grundstücksfläche

2893

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Marktleuthen

1037

Gebäude- und Freifläche

Dieselstraße 5

0,0907

Marktleuthen

1037/1

Gebäude- und Freifläche

Nähe Siemensstraße

0,3065

Marktleuthen

1037/2

Gebäude- und Freifläche

Nähe Siemensstraße

0,3608

Marktleuthen

1037/3

Gebäude- und Freifläche

Nähe Siemensstraße

0,2492

Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an der nicht Wohnzwecken dienenden Raumeinheiten im Erdgeschoß des Hauses Dieselstraße 5 und den 3 Kellerräumen, im Aufteilungsplan mit der Nr. 1 bezeichnet. Den jeweiligen Eigentümern der Einheiten Nr. 1 bis 5 steht gemeinschaftlich das Sondernutzungsrecht an der unbebauten Grundstücksfläche zu, die im Aufteilungsplan blau gekennzeichnet ist. Den jeweiligen Eigentümer der Einheiten Nr. 6 steht das Sondernutzungsrecht an der unbebauten Grundstücksfläche zu, die im Aufteilungsplan grün gekennzeichnet ist. Für jeden Miteigentumdanteil ist ein besonderes Grundbuchblatt angelegt (Bd. 76 2893 bis 2898). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Wegen Gegenstands und Inhalts des Sondereigentums erfolgt Bezugnahme auf die Bewilligung vom 12.07.1994. Aus Bd. 56 Bl. 2207 bertragen am 21.07.1994. Der hier gebuchte ME-Anteil ist nun auch durch das in Blatt 3232 eingetragene Sondereigentumsrechtbeschränkt. Eingetragen am 17.06.2004. Der Inhalt der Gemeinschaftsordnung ist geändert; gemäß Bewilligung vom 05.03.2014 URNr. 402/14 und vom 24.03.2014 URNr. 536/14 Notar Dr. Roßner,Selb; eingetragen am 31.03.2014.

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Teileigentum im EG mit Kellerräumen in Wohn- und Geschäftshaus;

Der Versteigerungsvermerk ist am 13.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Informationen zum Gläubiger

Frau Erika Schödel, 95100 Selb

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