• Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025

Aktenzeichen: 8 K 27-18 (2)‍

Grundstück
Letzte Aktualisierung: 24.11.2025 00:11

Termin

Montag, 12. Januar 2026, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Am Werder/Jovestraße 2, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen

Verkehrswert

siehe Beschreibung

Grundbuch

Wernsdorf Blatt 1709 BV-Nr. 4 und 5

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Wernsdorf Blatt 1709 BV Nr. 4

    lfd. Nr. 5
    Gemarkung Wernsdorf, Flur 3, Flurstück 375
    Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Am Werder
    Größe: 9.574 m²

  • Eingetragen im Grundbuch von Wernsdorf Blatt 1709 BV Nr. 5

    lfd. Nr. 6
    Gemarkung Wernsdorf, Flur 3, Flurstück 147/2
    Landwirtschaftsfläche, Jovestraße 2
    Größe: 87 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, Am Werder/Jovestraße 2.
Es handelt sich um zwei unbebaute Grundstücke. Die Grundstücke sind Bestandteile des Bodendenkmals Nr. 12468.
Gebäude sind auf dem Versteigerungsobjekt nicht vorhanden.
Das Grundstück 147/2 der Flur 3 ist eine Arrondierungsfläche.

Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 26.08.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.

Verkehrswerte:
lfd. Nr. 5: 1.480.000,00 €
lfd. Nr. 6: 17.400,00 €

Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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