• Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025

Aktenzeichen: 0052 K 0023/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 27.11.2025 12:11

Termin

Montag, 26. Januar 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Lange Straße 51, 15926 Luckau

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2/3, 15907 Lübben (Spreewald), Erdgeschoss, Saal II

Verkehrswert

75.200,00

Grundbuch

Luckau, Blatt 3798

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll folgendes Grundstück öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Luckau Blatt 3798

Gemarkung Luckau, Flur 12, Flurstück 3299
Gebäude- und Freifläche, Lange Straße 51
Größe: 117 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Im historisch gewachsenen Stadtgebiet von Luckau in der Langen Straße 51 gelegenes und mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebautes Grundstück, Baujahr um 1900, baulich verändert, Wohnfläche ca. 116 m², im Denkmalbereich liegend.

Verkehrswert: 75.200,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 01.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Toberna, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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