• Zuletzt aktualisiert: 23.03.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0043/2025‍

Grundstück, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 11.03.2026 10:03

Termin

Donnerstag, 16. Juli 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Friedensstraße 14, 16515 Mühlenbecker Land, Zühlsdorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

lfd. Nr. 1: 1.600,00 Euro lfd. Nr. 2: 116.000,00 Euro

Grundbuch

Zühlsdorf Blatt 230

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Zühlsdorf Blatt 230 BV Nr. 1

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Zühlsdorf, Flur 3, Flurstück 294
    Größe: 135 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Verkehrsfläche in 16515 Mühlenbecker Land OT Zühlsdorf.

    Verkehrswert: 1.600,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Zühlsdorf Blatt 230 BV Nr. 3

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Zühlsdorf, Flur 3, Flurstück 284
    Erholungsfläche, Friedensstraße 14
    Größe: 747 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Mit einem abrissreifen Wochenendhaus bebautes Grundstück in 16515 Mühlenbecker Land OT Zühlsdorf, Friedensstraße 14.

    Verkehrswert: 116.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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