• Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0060/2025‍

Eigentumswohnung, Eigentumswohnung (3-4 Zimmer), Kfz-Stellplatz/Tiefgarage
Letzte Aktualisierung: 27.04.2026 15:04

Termin

Freitag, 10. Juli 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Ahornring 25, 16761 Hennigsdorf

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 317

Verkehrswert

lfd. Nr. 1 - 277.000,00 Euro lfd. Nr. 2 - 5.100,00 Euro Gesamtverkehrswert: 282.100,00 Euro

Grundbuch

Hennigsdorf Blatt 5930 und 6031

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Hennigsdorf Blatt 5930 BV Nr. 1

    lfd. Nr. 1
    6,859 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

    Gemarkung Hennigsdorf, Flur 10, Flurstück 848
    Gebäude- und Freifläche, Wohnen
    Ahornring 23, 23 A, 23 B, 23 C, 25, 27, 29, 31, 33, 33 A, 33 B, 33 C
    Lindenring 26, 28, 30, 32, 34, 36
    Größe: 8.743 m²

    verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit 5.8.2 bezeichneten Wohnung und dem mit K 8.2 bezeichneten Kellerraum.

    Sondernutzungsrechte sind vereinbart.

    Der Miteigentumsanteil ist durch die Sondereigentumsrechte, welche zu den anderen in den Grundbüchern von Hennigsdorf Blatt 5871 bis 6104 eingetragenen Miteigentumsanteilen gehören, beschränkt.

    Im übrigen wird wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligungen vom 15. Juni 1994, 30. Juni 1994, 01. August 1995, 19. Dezember 1995 und 04. April 1996 (UR 717/94, 801/94, 1070/95, 1950/95 und 532/96 des Notars Walter Dietrich in München) Bezug genommen. Eingetragen am 11.08.1997.

    Der Miteigentumsanteil ist verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an der im Lageplan mit G.2.5.8.2 bezeichneten Gartenfläche. Ergänzend vermerkt am 11.08.1997.

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Wohnungseigentum (3-Zimmer-Wohnung, im Erdgeschoss rechts, Wohnfläche 77,88 m² inklusive Loggia und Terrasse, nebst Kellerraum mit ca. 8,50 m² sowie Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche mit ca. 30 m²) in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr um 1995) in 16761 Hennigsdorf, Ahornring 25.

    Verkehrswert: 277.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Hennigsdorf Blatt 6031 BV Nr. 1

    lfd. Nr. 2
    1 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

    Gemarkung Hennigsdorf, Flur 10, Flurstück 848
    Gebäude- und Freifläche, Wohnen
    Ahornring 23, 23 A, 23 B, 23 C, 25, 27, 29, 31, 33, 33 A, 33 B, 33 C
    Lindenring 26, 28, 30, 32, 34, 36
    Größe: 8.743 m²

    verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit 5.T.17 Stellplatz.

    Sondernutzungsrechte sind vereinbart.

    Der Miteigentumsanteil ist durch die Sondereigentumsrechte, welche zu den anderen in den Grundbüchern von Hennigsdorf Blatt 5871 bis 6104 eingetragenen Miteigentumsanteilen gehören, beschränkt.

    Im übrigen wird wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligungen vom 15. Juni 1994, 30. Juni 1994, 01. August 1995, 19. Dezember 1995 und 04. April 1996 (UR 717/94, 801/94, 1070/95, 1950/95 und 532/96 des Notars Walter Dietrich in München) Bezug genommen. Eingetragen am 11.08.1997.

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Teileigentum (Tiefgaragenstellplatz) in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr um 1995) in 16761 Hennigsdorf, Ahornring 25.

    Verkehrswert: 5.100,00 €
Gesamtverkehrswert: 282.100,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 29.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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