• Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0087/2023‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 18.08.2025 13:08

Termin

Dienstag, 18. November 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Schillerstraße 45, 16727 Velten

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

283.000,00 Euro

Grundbuch

Velten Blatt 1950

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Velten Blatt 1950 BV Nr. 1

Gemarkung Velten, Flur 1, Flurstück 95
Gebäude- und Freifläche, Schillerstraße 45
Größe: 1.170 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16727 Velten, Schillerstraße 45, bebaut mit einem vollunterkellerten Einfamilienhaus (Wohnfläche ca. 109 m², Baujahr geschätzt Mitte der 1980er Jahre) nebst Garage und Nebengelass.

Verkehrswert: 283.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 15.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Tel. 0331 8917117

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