• Zuletzt aktualisiert: 07.05.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0094/2025‍

Grundstück, Land-/Forstwirtschaft, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 23.03.2026 09:03

Termin

Mittwoch, 03. Juni 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

- -, 16831 Flecken Zechlin u. Rheinsberg

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

siehe amtliche Bekanntmachung

Grundbuch

Flecken Zechlin Blatt 608 Rheinsberg Blatt 1109

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Flecken Zechlin Blatt 608 BV 3

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Flecken Zechlin, Flur 18, Flurstück 145
    Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Westlich des Großen Zechliner Sees
    Größe: 22.493 m²

    Gemarkung Flecken Zechlin, Flur 18, Flurstück 146
    Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Westlich des Großen Zechliner Sees
    Größe: 11.057 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Fläche der Land- und Forstwirtschaft in der Gemarkung Flecken Zechlin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

    Verkehrswert: 52.144,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Rheinsberg Blatt 1109 BV 5

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Rheinsberg, Flur 17, Flurstück 128
    Unland, Waldfläche, Rheinsberg
    Größe: 10.140 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Waldfläche, Unland in der Gemarkung Rheinsberg, Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

    Verkehrswert: 8.071,00 €
Gesamtverkehrswert: 60.215,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 13.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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