• Zuletzt aktualisiert: 30.03.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0116/2025‍

Gewerbeobjekt, Grundstück, Land-/Forstwirtschaft, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 24.03.2026 17:03

Termin

Donnerstag, 30. Juli 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Altthymer Dorfstraße 11, 16798 Fürstenberg/Havel, Altthymen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

181.000,00 Euro

Grundbuch

Altthymen Blatt 143

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Altthymen Blatt 143 BV Nr. 1

Gemarkung Altthymen, Flur 2, Flurstück 28/1
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Dorfstraße 11
Größe: 4.502 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem ehemals landwirtschaftlich genutzten Dreiseitenhof (ehemaliger Elsenhof) bebautes Grundstück in 16798 Fürstenberg/Havel OT Altthymen, Altthymer Dorfstraße 11.

Verkehrswert: 181.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 07.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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