Aktenzeichen: 0007 K 0117/2025
Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 27.01.2026 15:01
Termin
Dienstag, 28. April 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Ernst-Thälmann-Straße 30, 17291 Nordwestuckermark, Fürstenwerder
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
54.000,00 Euro
Grundbuch
Fürstenwerder Blatt 198
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Fürstenwerder Blatt 198 BV 2
Gemarkung Fürstenwerder, Flur 17, Flurstück 46
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
Ernst-Thälmann-Straße 30
Größe: 1.257 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 17291 Nordwestuckermark OT Fürstenwerder, Ernst-Thälmann-Straße 30, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Art Reihenhaus, straßenseitig zweigeschossig, rückseitig eingeschossig, Wohnfläche ca. 146 m², Baujahr geschätzt um 1900) sowie 2 eingeschossigen Nebengebäuden.
Verkehrswert: 54.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Fürstenwerder Blatt 198 BV 2
Gemarkung Fürstenwerder, Flur 17, Flurstück 46
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
Ernst-Thälmann-Straße 30
Größe: 1.257 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 17291 Nordwestuckermark OT Fürstenwerder, Ernst-Thälmann-Straße 30, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Art Reihenhaus, straßenseitig zweigeschossig, rückseitig eingeschossig, Wohnfläche ca. 146 m², Baujahr geschätzt um 1900) sowie 2 eingeschossigen Nebengebäuden.
Verkehrswert: 54.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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