• Zuletzt aktualisiert: 10.04.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0135/2025‍

Grundstück, Land-/Forstwirtschaft, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 26.03.2026 10:03

Termin

Dienstag, 09. Juni 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Ort Klein Fredenwalde, 17268 Gerswalde

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

1,00 Euro

Grundbuch

Groß Fredenwalde Blatt 90

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Groß Fredenwalde Blatt 90 BV 3

Gemarkung Groß Fredenwalde, Flur 9, Flurstück 113
Verkehrsfläche, L 242
Größe: 25 m²

Gemarkung Groß Fredenwalde, Flur 9, Flurstück 114
Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Ort Klein Fredenwalde 5
Größe: 2.705 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 17268 Gerswalde, Ort Klein Fredenwalde, bebaut mit einem ruinösen Wohnhaus mit Stallteil, ruinösen Anbauten sowie separate Verkehrsfläche.

Verkehrswert: 1,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 10.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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