• Zuletzt aktualisiert: 20.09.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0138/2025‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 20.08.2026 14:08

Termin

Donnerstag, 29. Oktober 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Wiesengrund 51, 17291 Prenzlau

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

s. amtliche Bekanntmachung

Grundbuch

Prenzlau Blatt 2914

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Prenzlau Blatt 2914 BV 2 - 1/2 Anteil I/3.b.1 an

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Prenzlau, Flur 44, Flurstück 58
    Gebäude- und Freifläche, Wiesengrund 51
    Größe: 951 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Ideeller 1/2 Miteigentumsanteil an einem mit einem Wohnhaus und Nebengebäude bebauten Grundstück in 17291 Prenzlau, Wiesengrund 51.

    Verkehrswert: 43.350,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Prenzlau Blatt 2914 BV 2 - 1/2 Anteil I/3.a.1 an

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Prenzlau, Flur 44, Flurstück 58
    Gebäude- und Freifläche, Wiesengrund 51
    Größe: 951 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Ideeller 1/2 Miteigentumsanteil an einem mit einem Wohnhaus und Nebengebäude bebauten Grundstück in 17291 Prenzlau, Wiesengrund 51.

    Verkehrswert: 43.350,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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