• Zuletzt aktualisiert: 21.06.2026

Aktenzeichen: 7 K 155-25‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 12.06.2026 00:06

Termin

Dienstag, 01. September 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Am Schmiedeberg 2, 17268 Boitzenburger Land OT Boitzenburg

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin

Verkehrswert

134.000,00 EUR

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Boitzenburg Blatt 746 BV 1

Gemarkung Boitzenburg, Flur 6, Flurstück 85/1
Gebäude- und Freifläche, Am Schmiedeberg
Größe: 1.067 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 17268 Boitzenburger Land OT Boitzenburg, Am Schmiedeberg 2, bebaut mit einer Einfamilienhaus-Doppelhaushälfte mit rückseitigem Verandaanbau nebst Dachterrasse (Baujahr um 1920, Wohnfläche ca. 137 m²) sowie Nebengebäuden.

Verkehrswert: 134.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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