• Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0176/2024‍

Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 24.03.2026 15:03

Termin

Donnerstag, 23. Juli 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Lemmersdorf 3, 17337 Uckerland

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

135.000,00 Euro

Grundbuch

Lemmersdorf Blatt 601

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lemmersdorf Blatt 601 BV Nr. 1

Gemarkung Lemmersdorf, Flur 1, Flurstück 339
Gebäude- und Freifläche, Lemmersdorf 3
Größe: 1.674 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Zweifamilienhaus und einem Pferdestall bebautes Grundstück in 17337 Uckerland, Lemmersdorf 3.

Verkehrswert: 135.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 03.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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