Aktenzeichen: 0002 K 0027/2025
Grundstück, Land-/Forstwirtschaft, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 02.12.2025 11:12
Termin
Mittwoch, 15. April 2026, 13:00 Uhr
Objekt und Lage
Langer Grund, 14542 Glindow
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215
Verkehrswert
33.500,-
Grundbuch
Glindow Blatt 2750
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung (Wiederversteigerung) soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Glindow Blatt 2750
Gemarkung Glindow, Flur 6, Flurstück 604
Landwirtschaftsfläche, Langer Grund
Größe: 2.593 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine private Erholungsfläche (Nutzgarten, etc.) im Außenbereich, welche mit ruinösen, wirtschaftlich überalterten und zusammenfassend nicht nutzbaren Baulichkeiten bebaut ist (Gewächshausruinen, Gartenhaus, Verschläge etc.). In der Wertermittlung wurde daher die Freilegung/Beräumung des Grundstücks unterstellt.
Verkehrswert: 33.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Dongowski und Frau Brauer, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Glindow Blatt 2750
Gemarkung Glindow, Flur 6, Flurstück 604
Landwirtschaftsfläche, Langer Grund
Größe: 2.593 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine private Erholungsfläche (Nutzgarten, etc.) im Außenbereich, welche mit ruinösen, wirtschaftlich überalterten und zusammenfassend nicht nutzbaren Baulichkeiten bebaut ist (Gewächshausruinen, Gartenhaus, Verschläge etc.). In der Wertermittlung wurde daher die Freilegung/Beräumung des Grundstücks unterstellt.
Verkehrswert: 33.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Dongowski und Frau Brauer, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Informationen zum Gläubiger
Frau Linke
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