• Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025

Aktenzeichen: 2 K 27-25‍

Grundstück, Land-/Forstwirtschaft, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 04.12.2025 00:12

Termin

Mittwoch, 15. April 2026, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Langer Grund, 14542 Werder (Havel) OT Glindow

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Hegelallee 8, 14467 Potsdam

Verkehrswert

33.500,00 EUR

Grundbuch

Glindow Blatt 2750

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung (Wiederversteigerung) soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Glindow Blatt 2750

Gemarkung Glindow, Flur 6, Flurstück 604
Landwirtschaftsfläche, Langer Grund
Größe: 2.593 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine private Erholungsfläche (Nutzgarten, etc.) im Außenbereich, welche mit ruinösen, wirtschaftlich überalterten und zusammenfassend nicht nutzbaren Baulichkeiten bebaut ist (Gewächshausruinen, Gartenhaus, Verschläge etc.). In der Wertermittlung wurde daher die Freilegung/Beräumung des Grundstücks unterstellt.

Verkehrswert: 33.500,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 19.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Dongowski und Frau Brauer, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Informationen zum Gläubiger

Frau Linke

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