• Zuletzt aktualisiert: 21.03.2026

Aktenzeichen: 0032 K 0012/2025‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 03.02.2026 08:02

Termin

Mittwoch, 15. April 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Mühlenstraße 6, 39307 Parchen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 1, Saal 5

Verkehrswert

12.000,00 Euro

Grundbuch

Grundbuch von Parchen Blatt 1430

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Parchen Blatt 1430 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Parchen, Flur 11, Flurstück 10160
Wohnbaufläche, Mühlenstraße 6
Größe: 817 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem abrisswürdigen Einfamilienhaus, unbewohnt, Baujahr ca. 1900, keine Modernisierung seit 25 Jahren, teilweise unterkellert und teilweise ausgebautes Dachgeschoss, Elektroinstallation und Heizung komplett veraltet, Feuchtigkeitsschäden u.a. an Fassade und Decke Dachgeschoss, sehr schlechter Bau- und Unterhaltungszustand; Begutachtung geht von Freilegung aus; Straßenbreite ca. 12 m - Bauvoranfrage bei Neubebauung empfehlenswert; Grenzbebauung durch benachbarte Gebäude; Nebengebäude Stall (Dacheindeckung undicht) und Scheune; teilweise mit Asbest gedeckt.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 11.06.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 12.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 12/25 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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