Aktenzeichen: 0032 K 0031/2025
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Burg Blatt 13851 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Burg, Flur 20, Flurstück 129/1
Wohnbaufläche, Burger Winkel 21 H
Größe: 592 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem unterkellerten Einfamilienhaus; freistehend, ein Vollgeschoss - als Hochparterre, Baujahr ca. 1974, 1992: Erneuerung Haustür und Modernisierung Bad sowie Heizungsanlage, ca. 1995: Erneuerung Dacheindeckung, ca. 2002: Erneuerung Fenster inklusive Rollläden, 2017: Erneuerung Hausanschlüsse Wasser und Abwasser, Wohnfläche rd. 93 m², Kellergarage und Lagerräume im Untergeschoss, Abfluss der Dachregenrinne in Regentonne ohne Einbindung in Schmutzwasserkanal - vermutlich hierdurch in nordwestlicher Gebäudedecke und westlicher Außenwand im Kellergeschoss erhöhte Mauerwerksfeuchtigkeit und Putzschäden, erhöhte Feuchtigkeit teilweise auch im EG, Feuchtigkeitsschäden im übrigen Keller in geringem baujahrestypischen Ausmaß, Heizungsanlage (Gaszentralheizung) überaltert, keine zeitgemäße Dämmung, Gebäude insgesamt in einem modernisierungsbedürftigen Zustand; Schuppen (ohne Innenbesichtigung) in Massivbauweise mit einer Nutzfläche von ca. 5 m².
Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.09.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 130.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 2.09 - Haus 2) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 9512050000358, 32 K 31/25
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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