• Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026

Aktenzeichen: 0015 K 0001/2026‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 14.07.2026 14:07

Termin

Dienstag, 02. Februar 2027, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

HInter der Kirche 276, 39393 Am Großen Bruch, OT Wulferstedt

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 49

Verkehrswert

Gesamtverkehrswert ohne die im Objekt befindliche Einbauküche = 235.000,00 Euro. Gesamtverkehrswert einschließlich der im Objekt befindlichen Einbauküche = 239.000,00 Euro.

Grundbuch

von Wulferstedt Blatt 1385, BV-Nr. 1, Flur 2, Flurstück 436 in Größe von 704 qm.

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der bestehenden Bruchteilsgemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Wulferstedt Blatt 1385 eingetragene Grundstück:

lfd. Nr. 1
Gemarkung Wulferstedt, Flur 2, Flurstück 436
Wohnbaufläche, Hinter der Kirche 276
Größe: 704 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, ohne Kellergeschoss, Baujahr 2000. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist gut. Kleine Restarbeiten im Ausbau Dachgeschoss vorhanden. Ebenso bestehen Fassadenverschmutzungen. Zu den sonstigen baulichen Anlagen gehören eine Doppelgarage mit befriedigendem Allgemeinzustand und ein Geräteschuppen in mangelhaftem Allgemeinzustand. Bei Erdeingriffen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.01.2026 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtverkehrswert ohne die im Objekt befindliche Einbauküche: 235.000,00 €.

Gesamtverkehrswert einschließlich der im Objekt befindlichen Einbauküche: 239.000,00 €.


Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Haus 2 Zimmer 49) zu den üblichen Geschäftszeiten - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 14 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: Referenz-Nr.: 9512160000553 - 15 K 1/26 Sicherheitsleistung

Bei der Überweisung der Bietsicherheit ist zugleich die vollständige postalische Anschrift des Einzahlers anzugeben, damit die Rückzahlung sichergestellt werden kann.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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