• Zuletzt aktualisiert: 21.03.2026

Aktenzeichen: 0015 K 0015/2025‍

Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 03.03.2026 15:03

Termin

Dienstag, 08. September 2026, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Dorfstraße 16, 39365 EIlsleben, OT Ovelgünne/Siegersleben

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 49

Verkehrswert

a.) Gesamtverkehrswert = 128.000,00 Euro. b.) Einzelwert Ovelgünne Blatt 636: 17.000,00 Euro. c.) Einzelwert Ovelgünne Blatt 612: 111.000,00 Euro.

Grundbuch

von Ovelgünne Blatt 636, Flur 4, Flurstück 314/60 in Größe von 273 qm und Grundbuch von Ovelgünne Blatt 612, Flur 4, Flurstück 58 in Größe von 560 qm.

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft einer Erbengemeinschaft soll versteigert werden der folgende Grundbesitz:
  1. eingetragen im Grundbuch von Ovelgünne Blatt 636

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Ovelgünne, Flur 4, Flurstück 314/60
    Wohnbaufläche, Dorfstraße 16
    Größe: 273 m²

  2. eingetragen im Grundbuch von Ovelgünne Blatt 612

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Ovelgünne, Flur 4, Flurstück 58
    Wohnbaufläche, Dorfstraße 16
    Größe: 560 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Der Grundbesitz unter a. ist bebaut mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Nebengebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss in zweiter Baureihe ohne Sanitärinstallation und ohne Heizung. Ehemalige Stallanlage umgebaut zu 2 Garagen und 3 Abstellräumen. Das Dachgeschoss ist nicht begehbar wegen desolaten Fußbodenaufbaus. Im Erdgeschoss mit Rissbildungen im Mauerwerk. Das Grundstück ist nur über den Grundbesitz b. zu erreichen.

Der Grundbesitz unter b. ist bebaut mit einem leerstehenden, freistehenden, zweigeschossigen, unterkellerten Wohnhaus mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr laut Bauzeichnung 1938 mit Sanierungen in den Jahren 1991 bis 1994. Wohnfläche im Erdgeschoss 87 m², im Obergeschoss 88 m² und im Dachgeschoss 42 m². Nur ein Bad vorhanden. Heizung auf Erdölbasis und im Erdgeschoss ist noch ein Kachelofen vorhanden. Im Dachgeschoss besteht Holzwurmbefall. Es sind Feuchteschäden im Mauerwerk vorhanden.

Der Zugang zu dem Versteigerungsobjekt erfolgt über ein gemeindeeigenes separates Flurstück ohne amtlich bestehendes Wegerecht.

Der Versteigerungsvermerk wurde jeweils am 08.07.2025 in die Grundbücher eingetragen.

Der Verkehrswert wurde wie folgt festgesetzt:
Gesamtverkehrswert: 128.000,00 €
Einzelwert Ovelgünne Blatt 636: 17.000,00 €
Einzelwert Ovelgünne Blatt 612: 111.000,00 €

Das Gutachten kann im Amtsgericht Oschersleben (Haus 2 Zimmer Nr. 47) zu den üblichen Geschäftszeiten (nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 15/25 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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