Aktenzeichen: 0015 K 0021/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Wohnungsgrundbuch von Oschersleben Blatt 6244, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 823/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Wirtschaftsart und Lage | Größe m² |
Oschersleben | 31 | 13/10 | Wohnbaufläche, Handel und Dienstleistung, Braunschweiger Weg 1 | 2.827 | |
Oschersleben | 31 | 11/13 | Wohnbaufläche, Braunschweiger Weg 2 | 886 | |
Oschersleben | 31 | 11/14 | Straßenverkehr, Braunschweiger Weg | 1.276 | |
Oschersleben | 31 | 11/15 | Wohnbaufläche, Braunschweiger Weg 3, 3 A, 5, 5 A, 7, 7 A | 3.900 |
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Haus F Dachgeschoss links mit Abstellraum im Spitzboden, alles Nr. 87 des Aufteilungsplanes. Mit dem Miteigentum ist verbunden das Sondernutzungsrecht an dem PKW-Abstellplatz Nr. 87 und das mit den Wohnungen Nr. 69 bis 90 gemeinsame Sondernutzungsrecht an dem Fahrradabstellraum zwischen den Häusern E und F. Beschränkung des Miteigentums durch Einräumung der zu den Miteigentumsanteilen (Blatt 6158 bis 6274) gehörenden Sondereigentumsrechte.
Beschreibung
Der im Wohnungsgrundbuch von Oschersleben Blatt 6244, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene
823 / 100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Oschersleben, Flur 31
Flurstück 13/10, Wohnbaufläche, Handel und Dienstleistung, Braunschweiger Weg 1, Größe: 2.827 m²
Flurstück 11/13, Wohnbaufläche, Braunschweiger Weg 2, Größe: 886 m²
Flurstück 11/14, Straßenverkehr, Braunschweiger Weg, Größe: 1.276 m²
Flurstück 11/15, Wohnbaufläche, Braunschweiger Weg 3, 3 A, 5, 5 A, 7, 7 A, Größe: 3.900 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Haus F Dachgeschoss links mit Abstellraum im Spitzboden, alles Nr. 87 des Aufteilungsplanes.
Mit dem Miteigentum ist verbunden das Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Abstellplatz Nr. 87 und das mit den Wohnungen Nr. 69 bis 90 gemeinsame Sondernutzungsrecht an dem Fahrradabstellraum zwischen den Häusern E und F.
Beschränkung des Miteigentums durch Einräumung der zu den Miteigentumsanteilen (Blatt 6158 bis 6274) gehörenden Sondereigentumsrechte.
Detaillierte Objektbeschreibung:
Es handelt sich um eine vermietete Eigentumswohnung mit ca. 45,23 m² Wohnfläche, bestehend aus einem Zimmer, Bad, Flur mit Kochnische und Balkon. Dazu gehört ein Abstellraum im Spitzboden.
Die örtlichen baulichen Gegebenheiten stimmen mit dem zugrundeliegenden Aufteilungsplan laut Teilungserklärung nicht überein. Die Wohnung Nr. 87 ist keine in sich abgeschlossene Eigentumswohnung. Der Miteigentumsanteil verbunden mit der Wohnung Nr. 87 bildet zusammen mit dem Miteigentumsanteil verbunden mit der Wohnung Nr. 86 eine wirtschaftliche Einheit. Die grundbuchrechtlich selbstständigen Miteigentumsanteile waren ursprünglich als zwei eigenständige Eigentumswohnungen geplant, wurden jedoch tatsächlich zu einer großen Wohneinheit ausgebaut.
Somit verfügen diese Wohnungen (die aus 2 Wohnungseigentumen gebildet werden) jeweils über eine Wohnungseingangstür, ein Bad und eine Küche. Die Wohnung Nr. 86 hat einen anderen Eigentümer und ist nicht Versteigerungsgegenstand. Das zu bewertende Wohnungseigentum Nr. 87 liegt im Dachgeschoss des Hauses Braunschweiger Weg 7 (laut Teilungserklärung Haus F). Der zugehörige Abstellraum Nr. 87 befindet sich im Spitzboden dieses Hauses. Laut Teilungserklärung ist der Wohnung Nr. 87 der Pkw-Stellplatz Nr. 87 zugeordnet. In der Örtlichkeit war dieser Stellplatz nicht ersichtlich, da die Nummerierung der Stellplätze fehlt.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.08.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts ist festgesetzt auf:
Gesamtverkehrswert: 20.400,00 €
Der 1/2 Anteil im Grundbuch Abteilung I Nr. 3.2 und der 1/2 Anteil im Grundbuch Abteilung I Nr. 3.1.1 bis 3.1.4 beträgt jeweils 10.200,00 €.
Das Gutachten kann im Amtsgerichts Oschersleben (Haus 2 Zimmer Nr. 47) zu den üblichen Geschäftszeiten - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 21/24 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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