Aktenzeichen: 0032 K 0074/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Die im Grundbuch von Schermen Blatt 454 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Schermen, Flur 1, Flurstück 866/47
Wendhagen
Größe: 51 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Schermen, Flur 1, Flurstück 47/5
Magdeburger Breite
Größe: 12.312 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
lfd. Nr. 1: Sonstige Fläche - geschütztes Biotop gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG - fließendes Gewässer mit Baumgruppen im Uferbereich; mit Baumgruppen, Sträuchern und Gehölzen bewachsen; nicht bewirtschaftet; laut Flächennutzungsplan als Wald und Flächen für Landwirtschaft und Grünlandnutzung dargestellt; Erschließung über fremde Nachbargrundstücke ohne privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung; an östlicher Grundstücksgrenze verlaufender Weg ist nicht gewidmet.
lfd. Nr. 2: Landwirtschaftliche Fläche; mit Baumgruppen, Sträuchern und Gehölzen bewachsen; nicht bewirtschaftet; laut Flächennutzungsplan als Wald und Flächen für Landwirtschaft und Grünlandnutzung dargestellt; Erschließung über fremde Nachbargrundstücke ohne privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung; an östlicher Grundstücksgrenze verlaufender Weg ist nicht gewidmet.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.10.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 6.600,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 6,00 €
lfd. Nr. 2: 6.600,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 2.09 - Haus 2) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 9512050000518
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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